Das Innenministerium erlässt die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 19 Neuwahl der Polizeibeiräte§ 21 In-Kraft-Treten, Berichtspflicht(weggefallen) →