Die Presse erfüllt eine öffentliche Aufgabe insbesondere dadurch, daß sie Nachrichten beschafft und verbreitet, Stellung nimmt, Kritik übt oder auf andere Weise an der Meinungsbildung mitwirkt.
§ 3
Landespressegesetz NRWÖffentliche Aufgabe der Presse
Stand 1966-05-24