Die Befugnisse der Landesregierung gemäß § 8 Abs. 3 Satz 3 und § 9a Abs. 3 Satz 1 FStrG werden dem Ministerium für Wirtschaft und Arbeit übertragen.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 1§ 3 →