Jurafuchs

§ 8

SIFG
Tätigkeitsberichte
Stand 2006-07-12
Die oder der Landesbeauftragte für Informationsfreiheit legt dem Landtag und der Landesregierung jeweils für zwei Kalenderjahre einen Bericht über ihre oder seine Tätigkeit vor. Die Landesregierung legt zu den sie betreffenden Teilen des Berichts eine Stellungnahme dem Landtag vor. Diese soll innerhalb von sechs Monaten nach Vorlage des Tätigkeitsberichts dem Landtag zugeleitet werden.

Meine Notizen

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