Quelle aller Normtexte: gesetze-im-internet.de. Inhalte nach § 5 UrhG gemeinfrei. Keine Rechtsberatung.

Jurafuchs

Art. 11

SL-VERF
Kein Deutscher darf einer fremden Macht ausgeliefert werden. 1Asylrecht genießt, wer unter Verletzung der in dieser Verfassung niedergelegten Grundrechte verfolgt und in das Saarland geflohen ist. 2Das Nähere regelt das Gesetz.

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