1Für alle Arbeitnehmer ist ein einheitliches Arbeitsrecht mit besonderer Gerichtsbarkeit zu schaffen, welches das Recht der Tarifvereinbarung sowie die unabdingbaren Kollektivvereinbarungen zwischen den Berufsorganisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer regelt. 2Die Arbeitsbedingungen sind so zu gestalten, dass sie die Existenz, die Würde, das Familienleben und die kulturellen Ansprüche des Arbeitnehmers sichern. 3Frauen und Jugendlichen ist ein besonderer gesetzlicher Schutz zu gewähren. 4Männer und Frauen erhalten für gleiche Tätigkeit und Leistung das gleiche Entgelt.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/sl-verf/__47.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).