1Das Recht auf Bildung und Ausübung parlamentarischer Opposition ist wesentlich für die freiheitliche Demokratie. 2Die Regierung nicht tragende Teile des Landtages haben das Recht auf Chancengleichheit in Parlament und Öffentlichkeit.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/sn-verf/__40.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).