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Jurafuchs

Art. 61

SN-VERF
Amtseid
4. Abschnitt Die Staatsregierung
1Die Mitglieder der Staatsregierung leisten beim Amtsantritt den Amtseid vor dem Landtag. 2Er lautet: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohl des Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, Verfassung und Recht wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber allen üben werde.“ 3Der Eid kann auch mit der Beteuerung „So wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.

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