Jurafuchs

§ 2

Ermittlungspersonen-Verordnung Staatsanwaltschaft
Beamte auf Probe
Stand 1995-12-21
Beamte auf Probe stehen den Beamten auf Lebenszeit gleich, Beamte auf Probe mit Einstieg in der dritten Qualifikationsebene jedoch nur, sofern sie ihre Qualifikationsprüfung abgelegt haben oder mindestens zwei Jahre in einer der in der Verordnung bezeichneten Beamtengruppen tätig gewesen sind.

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