Jurafuchs

§ 14

StiftG NRW
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Stand 2023-05-30
(1)
Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Stiftungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vom 15. Februar 2005 ( GV. NRW. S. 52 ), das zuletzt durch Gesetz vom 9. Februar 2010 ( GV. NRW. S. 112 ) geändert worden ist, außer Kraft.
(2)
Die §§ 10 und 12 Absatz 5 treten am 31. Dezember 2026 außer Kraft.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen

Der Ministerpräsident

Der Minister des Innern

Meine Notizen

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