Im Rahmen der verfassungsmäßigen Zuständigkeit des Landtages hat ein Untersuchungsausschuss die Aufgabe, Sachverhalte, deren Aufklärung im öffentlichen Interesse liegt, zu untersuchen und dem Landtag darüber Bericht zu erstatten.
§ 1
UAGAufgabe
Aufgaben, Einsetzung und Zusammensetzung
Stand 2019-06-19