Die stellvertretenden Mitglieder können an allen Sitzungen teilnehmen. Bei Verhinderung eines ordentlichen Mitglieds nimmt ein stellvertretendes Mitglied aus der Fraktion oder der Gruppe, der das verhinderte Mitglied angehört, dessen Aufgaben wahr.
§ 7
UAGStellvertretende Mitglieder
Aufgaben, Einsetzung und Zusammensetzung
Stand 2019-06-19