Die Stadtverordnetenversammlung kann die Beschlußfassung über den Erwerb oder die Veräußerung von Grundstücken einem Ausschuß übertragen. Über diese Rechtsgeschäfte beschließt der Magistrat, wenn der Verkehrswert bei Gewerbegrundstücken in Gewerbegebieten, Industriegebieten, Sondergebieten für großflächigen Einzelhandel sowie in entsprechenden Gebieten im unbeplanten Innenbereich unter 520.000,00 Euro und bei sonstigen Grundstücken unter 80.000,00 Euro liegt, soweit' nicht die Stadtverordnetenversammlung eine abweichende Regelung getroffen hat. Im Falle einer Neuplanung ist die beabsichtigte Ausweisung entscheidend. Maßgeblich ist der Anordnungsbeschluß.
§ 2
Ortsgesetz zur Ausführung der Landeshaushaltsordnung in der Stadt Bremerhaven und der Verfassung für die Stadt BremerhavenVerfügungen über das Vermögen der Stadt
Stand 2018-10-26