Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1972 in Kraft.Bremerhaven, den 17. September 1971Magistrat der Stadt BremerhavenSeIgeOberbürgermeisterMeine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 2 Verfügungen über das Vermögen der Stadt