(1)Art. 4 dieses Gesetzes tritt am 1. Januar 1976, Art. 17 am 1. Januar 1970 in Kraft.(2)Im übrigen tritt das Gesetz am 1. August 1971 in Kraft.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← Art. 11 Übergangsvorschriften