Jurafuchs

§ 3

WiBeZustVO
Stand 2001-05-23
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Zuständigkeit für Widerspruchsbescheide vom 19. Dezember 1995 (GVOBl. Schl.-H. 1996 S. 75), zuletzt geändert durch Verordnung vom 21. August 1998 (GVOBl. Schl.-H. S. 251), außer Kraft.

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