Die Polizei ist neben den zuständigen Abfallbehörden zuständig für die Überwachung der Einhaltung abfallrechtlicher Vorschriften bei der Verkehrsüberwachung.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 3 Zuständigkeit des Landesamtes für Geologie und Bergwesen§ 5 Gleitende Verweisung →