Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1973 in Kraft. Die Landesregierung überprüft die Auswirkungen dieses Gesetzes und unterrichtet den Landtag bis zum 31. Dezember 2008 über das Ergebnis.
§ 16
AbgrabungsgesetzIn-Kraft-Treten, Berichtspflicht
Stand 1979-11-23