Die für die Bezeichnung der Funktionsträger gewählte männliche Form ist in der Praxis jeweils in der Form anzuwenden, die der tatsächlichen Besetzung entspricht.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 6 Befugnisse§ 8 Befristung →