Jurafuchs
§ 91e

§ 91e

AufenthG 2004
Gemeinsame Vorschriften zu innergemeinschaftlichen Datenübermittlungen
Datenschutz
Stand 2026-05-06
Im Sinne der §§ 91c bis 91g sind 1. Personalien: Namen, insbesondere Familienname, Geburtsname, Vornamen und früher geführte Namen, Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht, Staatsangehörigkeiten und Wohnanschrift im Inland, 2. Angaben zum Identitäts- und Reisedokument: Art, Nummer, ausgebende Stelle, Ausstellungsdatum und Gültigkeitsdauer.

Meine Notizen

Nur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Kostenlos registrieren, um Notizen zu synchronisieren →