Jurafuchs
§ 64e

§ 64e

BauO LSA
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Genehmigungsverfahren
Stand 2013-09-10
Verfahren nach den §§ 64a bis 64d können über eine einheitliche Stelle nach § 1 Abs. 1 Satz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes Sachsen-Anhalt in Verbindung mit den §§ 71a bis 71e des Verwaltungsverfahrensgesetzes abgewickelt werden.

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