Sind Bauprodukte entgegen § 24 mit dem Ü-Zeichen gekennzeichnet, so kann die Bauaufsichtsbehörde die Verwendung dieser Bauprodukte untersagen und deren Kennzeichnung entwerten oder beseitigen lassen.
§ 80
BauO NRW 2018Verbot unrechtmäßig gekennzeichneter Bauprodukte
Stand 2018-07-21