(1)Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 1973 in Kraft1)Betrifft die ursprüngliche Fassung vom 25. Juni 1973 (GVBl S. 328)..(2)Art. 6 Abs. 7 sowie Art. 7 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 und Satz 4 treten mit Ablauf des 31. Dezember 2035 außer Kraft.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← Art. 24 Militärgelände, Verteidigungsgüter