Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz ist oberste Landesbehörde für den Vollzug dieses Gesetzes, des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie der auf diese Gesetze gestützten Rechtsvorschriften. Es ist insoweit oberste Aufsichtsbehörde.
Art. 10
BayImSchGOberste Landesbehörde
Gemeinsame und Schlussvorschriften
Stand 2019-12-10