Benachbarte Lärmaktionspläne sind aufeinander abzustimmen. Lärmaktionspläne der Regierung werden im Benehmen mit den betroffenen Gemeinden erstellt. Die Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen richtet sich nach den hierfür verfügbaren Haushaltsmitteln und nach Maßgabe der festgestellten Prioritäten.
Art. 4
BayImSchGLärmaktionspläne
Ausführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Stand 2019-12-10