Sind Bauprodukte entgegen § 21 Absatz 3 bis 5 mit dem Ü-Zeichen gekennzeichnet, kann die Bauaufsichtsbehörde die Verwendung dieser Bauprodukte untersagen und deren Kennzeichnung entwerten oder beseitigen lassen.
§ 78
BbgBOVerbot unrechtmäßig gekennzeichneter Bauprodukte
Bauaufsichtliche Maßnahmen
Stand 2026-06-29