Vereinbarungen, durch die zum Nachteil des Pächters von den Vorschriften dieses Abschnitts abgewichen wird, sind nichtig.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 12 Beendigung des Kleingartenpachtvertrages bei Tod des Kleingärtners§ 14 Bereitstellung und Beschaffung von Ersatzland →