Die Meldebehörde hat die Daten vor der Löschung dem zuständigen kommunalen Archiv anzubieten.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 4 Besondere Meldescheine für Beherbergungsstätten§ 6 Zuständige Bußgeldbehörde →