Die Standesamtsbezirke werden vom Senator für Inneres und Sport gebildet.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 1 Zuständige Behörde für das Personenstandswesen§ 3 Standesamtsaufsicht →