Die Fachaufsicht über die Standesämter im Lande Bremen führt der Senator für Inneres und Sport.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 2 Standesamtsbezirk§ 4 Besondere Zuständigkeiten →