Soweit die Geschäftsverteilung des Senats nach dem 31. März 1963 geändert worden ist oder in Zukunft geändert werden wird, gehen die in Gesetzen, Verordnungen, Ortsgesetzen und Bekanntmachungen der bisher zuständigen Senatorin oder dem bisher zuständigen Senator zugewiesenen Zuständigkeiten auf die nach der Änderung der Geschäftsverteilung zuständige Senatorin oder den nach der Änderung der Geschäftsverteilung zuständigen Senator über. Der Senat hat die Änderung, den Zeitpunkt des Überganges der Zuständigkeiten und die von der Änderung betroffenen Gesetze, Verordnungen, Ortsgesetze und Bekanntmachungen im Gesetzblatt bekanntzumachen.
§ 7
BrBerGStand 2025-10-16