Das Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen vom 16. Dezember 2003 ( GV. NRW. S. 766 ) in der jeweils geltenden Fassung bleibt unberührt.Abschnitt 2Elektronisches VerwaltungshandelnMeine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 1 Ziel und Geltungsbereich§ 3 Elektronischer Zugang zur Verwaltung →