Auf Anfrage des Generalsekretärs des Europarats erläutert jede Hohe Vertragspartei, auf welche Weise die wirksame Anwendung aller Bestimmungen dieser Konvention in ihrem innerstaatlichen Recht gewährleistet wird.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/emrk/__52.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).