Über die Ansprüche nach § 17 Abs. 1, § 30 Abs. 4 Satz 2 und § 31 Abs. 2 Satz 2 entscheiden die ordentlichen Gerichte.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 31 Duldungspflichten der Grundstückseigentümer und -besitzer§ 33 Feuerschutzsteuer →