Das Aufkommen aus der Feuerschutzsteuer ist für Zwecke der Feuerwehr und des vorbeugenden Brandschutzes zu verwenden.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 32 Rechtsweg§ 34 Kostenersatz →