(1)
Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft.
(2)
Gleichzeitig tritt die Verordnung des Innenministeriums über Garagen und Stellplätze (Garagenverordnung - GaVO) vom 13. September 1989 (GBl. S. 458, ber. S. 496) außer Kraft.