Die auf das bisher geltende Recht gestützten Rechtsverordnungen gelten als auf Grund dieses Gesetzes erlassen.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 22 Verjährung§ 24 Aufhebung und Änderung von Vorschriften →