Jurafuchs

§ 24

GebG
Aufhebung und Änderung von Vorschriften
Stand 1986-03-05
(1)
Das Gebührengesetz vom 9. Juni 1969 mit der Änderung vom 12. März 1984 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1969 Seite 103, 1984 Seite 61) wird aufgehoben.
(2)
(Änderungsvorschriften)
(3)
Der Senat wird ermächtigt, die durch Absatz 2 Nummer 5 geänderten Vorschriften der Gebührenordnung in Jagdangelegenheiten durch Rechtsverordnung zu ändern.
(4)
Soweit in weiteren Gesetzen und Rechtsverordnungen auf Vorschriften des Gebührengesetzes vom 9. Juni 1969 verwiesen worden ist, treten an ihre Stelle die entsprechenden Vorschriften dieses Gesetzes.

Ausgefertigt Hamburg, den 5. März 1986. Der Senat

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