Gemeinsame Kommunalunternehmen sind selbständige Unternehmen in der Rechtsform einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts, die von mehreren kommunalen Körperschaften getragen werden.
§ 19b
GkZRechtsnatur
Fünfter Teil Das gemeinsame Kommunalunternehmen
Stand 2003-02-28