Die Grundordnungen sind so rechtzeitig zu erlassen, dass sie bis zum 31. Dezember 2005 in Kraft treten können.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 128 Satzungen§ 129a Abwicklung der Studiengebühren und des Studiendarlehens →