Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1977 in Kraft. Die in § 33 Abs. 1 Satz 2 und in § 34 Abs. 1 Satz 1 enthaltenen Vorschriften treten, soweit sie zum Erlass von Rechtsverordnungen ermächtigen, am Tage nach der Verkündung dieses Gesetzes in Kraft.
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