Bedarf es nach § 31 Absatz 3 WHG keiner Planfeststellung, so gelten § 48 Absätze 1 bis 3 entsprechend.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 48 Ausbau auf Grund einer Planfeststellung§ 49a Schutz von Lebensstätten beim Gewässerausbau und naturnahe Umgestaltung →