Es ist verboten, Geräusch oder Abgas erzeugende Motoren unnötig laufen zu lassen.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 11 Abbrennen von Feuerwerken oderFeuerwerkskörpern§ 12 Halten von Tieren →