Dieses Gesetz tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.Die Landesregierung des Landes Nordrhein-WestfalenDer MinisterpräsidentMeine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 21 Aufhebung von Vorschriften