Jurafuchs
§ 64

§ 64

JGG
Bewährungsplan
Verfahren bei Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe
Stand 2026-05-06
§ 60 gilt sinngemäß. Der Jugendliche ist über die Bedeutung der Aussetzung, die Bewährungs- und Unterstellungszeit, die Weisungen und Auflagen sowie darüber zu belehren, daß er die Festsetzung einer Jugendstrafe zu erwarten habe, wenn er sich während der Bewährungszeit schlecht führe.

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