(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) [Aufhebungsanweisungen]
(3) Soweit in Rechts- und Verwaltungsvorschriften auf die in Absatz 2 aufgehobenen Vorschriften verwiesen ist, treten die entsprechenden Vorschriften dieses Gesetzes oder die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften an deren Stelle.
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