Jurafuchs
§ 17

§ 17

KAG
In-Kraft-Treten
Schlussvorschriften
Stand 1998-05-29
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) [Aufhebungsanweisungen] (3) Soweit in Rechts- und Verwaltungsvorschriften auf die in Absatz 2 aufgehobenen Vorschriften verwiesen ist, treten die entsprechenden Vorschriften dieses Gesetzes oder die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften an deren Stelle.

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