Jurafuchs

§ 19

Gesetz über die Erhebung von Kirchensteuern im Lan
Stand 1975-04-22
(1)
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1963 in Kraft . Mit dem gleichen Zeitpunkt treten alle Vorschriften des bisherigen Landesrechts über die Kirchensteuern außer Kraft.

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