Im Rahmen der Krankenhausfinanzierung und beim Betrieb der Krankenhäuser sind unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit die Belange des Umweltschutzes zu beachten. Insbesondere ist einer umweltverträglichen Beschaffung und Entsorgung Rechnung zu tragen.
§ 24
ThürKHGUmwelt und Krankenhaus
Aufgaben und Pflichten der Krankenhäuser
Stand 2003-04-30