Jurafuchs

§ 9

KHGG NRW
Organspende
Stand 2025-02-11
Zur Bestellung einer oder eines Transplantationsbeauftragten nach § 4 des Gesetzes zur Ausführung des Transplantationsgesetzes vom 9. November 1999 ( GV. NRW. S. 599 ), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Februar 2016 ( GV. NRW. S. 78 ) geändert worden ist, sind die Krankenhäuser nach Maßgabe des § 33 verpflichtet.

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