Jurafuchs

Anlage 1

KSG
(zu § 5)
Stand 2024-11-19
(Fundstelle: BGBl. I 2019, 2519;bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Die Abgrenzung der Sektoren erfolgt entsprechend der Kategorien nach den einheitlichen Berichtstabellen (Common Reporting Tables – CRT) nach der Europäischen Klimaberichterstattungsverordnung oder entsprechend einer auf der Grundlage von Artikel 26 Absatz 7 der Europäischen Governance-Verordnung erlassenen Nachfolgeregelung. SektorenBeschreibung der Kategorien nach den einheitlichen Berichtstabellen (Common Reporting Tables – CRT)CRT-Kategorie1.EnergiewirtschaftVerbrennung von Brennstoffen in der Energiewirtschaft;1.A.1Pipelinetransport (übriger Transport);1.A.3.eFlüchtige Emissionen aus Brennstoffen1.B2.IndustrieVerbrennung von Brennstoffen im verarbeitenden Gewerbe und in der Bauwirtschaft;1.A.2Industrieprozesse und Produktverwendung;2CO2-Transport und -Lagerung1.C3.GebäudeVerbrennung von Brennstoffen in:Handel und Behörden;1.A.4.aHaushalten.1.A.4.bSonstige Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Verbrennung von Brennstoffen (insbesondere in militärischen Einrichtungen)1.A.54.VerkehrTransport (ziviler inländischer Luftverkehr; Straßenverkehr; Schienenverkehr; inländischer Schiffsverkehr) ohne Pipelinetransport1.A.3.a; 1.A.3.b; 1.A.3.c; 1.A.3.d5.LandwirtschaftLandwirtschaft;3Verbrennung von Brennstoffen in Land- und Forstwirtschaft und in der Fischerei1.A.4.c6.Abfallwirtschaft und SonstigesAbfall und Abwasser;5Sonstige67.Landnutzung, Landnutzungsänderung und ForstwirtschaftWald, Acker, Grünland, Feuchtgebiete, Siedlungen; Holzprodukte; Änderungen zwischen Landnutzungskategorien4

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